Die Beratungsstellen des pro familia Landesverbandes NRW bieten Beratung im Schwangerschaftskonflikt und soziale Beratung rund um Schwangerschaft, Geburt und Elternschaft an. In der Beratung werden umfassende sozialrechtliche Informationen zu finanziellen Hilfen und Elternzeitplanung gegeben. Darüber hinaus besteht das Angebot von psychosozialer Unterstützung und Begleitung während Schwangerschaft und Elternzeit.
Sozialrechtliche Informationen zu gesetzlichen Ansprüchen und Leistungen
- Mutterschutz und Mutterschaftsgeld
- Elternzeit und Elterngeld
- Kindergeld und Kinderzuschlag
- Arbeitslosengeld II zur Existenzsicherung
- Mutter-Kind-Stiftung
- Rechtliche Situation nicht verheirateter Eltern
- Rechtliche Situation minderjähriger Mütter und Unterstützungsangebote
- Kindesunterhalt und Versorgungsunterhalt für die nicht verheiratete Kindesmutter
Weiterführende Informationen:
Finanzielle und Soziale Hilfen / pro familia Bundesverband
Informationen rund um die Geburt
- Geburtsvorbereitung und Hebammennachsorge
- Kinderbetreuung/ Tagesmütter
Weiterführende Informationen:
Die Geburt eines Kindes / pro familia Bundesverband
Psychosoziale Unterstützung und Begleitung
- bei Schwangerschaften Minderjähriger
- bei konfliktbehafteter Schwangerschaft
- bei Veränderungen in der Partnerschaftssituation
- bei Problemen mit der Sexualität in Schwangerschaft und Elternzeit
- bei zu erwartender Behinderung des Kindes
Schwangerschaftskonfliktberatung nach §219 StGB
- Beratung zur Konfliktbearbeitung und Entscheidungsfindung
- Information über gesetzliche Hilfen
- Aufklärung über Methoden des Schwangerschaftsabbruchs
- Information über die Möglichkeit der Kostenübernahme
Die Sozialberaterinnen des pro familia Landesverbandes NRW treffen sich viermal jährlich zum fachlichen Austausch.
Der Arbeitskreis Sozialberatung beschäftigt sich mit Themen zur aktuellen Sozialgesetzgebung, nimmt durch Vernetzung Einfluss auf politische Entscheidungen und erarbeitet Standpunktpapiere. Er bildet ein Forum für Austausch und Fortbildung zu psychosozialen Themen der Schwangerenberatung.
In 2008 waren insgesamt 33 Beratungsstellen im AK vertreten; davon 30 pro familia, 2 DPWV und Varia Ahlen. Je eine SozialberaterIn ist Mitglied im Arbeitskreis. Insgesamt vertritt der AKS 63 SozialberaterInnen mit zusammen ca. 1460 Fachstunden.
Ein großer Bereich der Arbeit besteht in sozialrechtlicher Beratung. Hier ist die Thematik sehr komplex und unterliegt häufigen Veränderungen. Um die Qualität dieser Arbeit zu gewährleisten und für unsere KlientInnen die Durchsetzungmöglichkeit ihrer Ansprüche besser unterstützen zu können, beantragten wir die Einstellung eines Fachreferenten für Sozialrecht. Diese wurde vom Vorstand genehmigt und mit Herrn Jörg Scheibe besetzt. Mitte des Jahres machte er sich im AKS bekannt und es wurde vereinbart, dass er z.T. an den Gesamt - AKS –Sitzungen teilnehmen wird, um über Änderungen zu informieren und Fragestellung zu erörtern. Alle BeraterInnen haben die Möglichkeit sich mit Anfragen und Falldarstellungen an Ihn zu wenden und er bearbeitet die Fälle kurzfristig, gibt Empfehlung und juristische Erläuterungen. Darüber hinaus sendet er Rundmails zu wichtigen rechtlichen Belangen unserer Arbeit. Die bearbeiteten Fälle werden allen Beratungsstellen zur Verfügung gestellt.
Es fanden zwei Sitzungen zentral mit allen Mitgliedern statt und zwei in fünf Regionalgruppen.
Ansprüche für Schwangere und Familien im SGB II
Im Oktober veranstalteten wir eine Fortbildung mit Herrn Harald Thomae mit 36 TeilnehmerInnen. Das Thema war: SGB II – Ansprüche für Schwangere und Familien unter Einbeziehung der aktuellen gesetzlichen Änderungen und Rechtsprechung.
Studie Jugendschwangerschaften
In 2008 beschäftigten wir uns inhaltlich mit der Studie „Jugendschwangerschaften“ des pro familia Bundesverbandes und der BZGA. Hierzu referierte im Januar Frau Svenja Mix (Mitarbeiterin im Forschungsprojekt) über die Ergebnisse der Fallstudie I (Fragebögen) und Teilstudie II (Interviews) mit dem besonderen Schwerpunkt Schwangerschaftskonflikt (Erleben der Beratungssituation, Familiärer Einfluss auf die Entscheidung, Versorgungslage) In weiteren Sitzungen beschäftigten wir uns mit der praktischen Relevanz für unsere Beratungsarbeit.
Mit diesem Thema beteiligte sich der Arbeitskreis vertreten durch Ursula Kersting-Otte mit einem Vortrag auf dem Jugendhilfetag in Essen.
Finanzierung von Verhütungsmitteln für GeringverdienerInnen
Die Problematik der Finanzierung von Verhütung für GeringverdienerInnen bzw. ALG II BezieherInnen beschäftige uns auch in diesem Jahr weiter. Wir erstellten eine aktualisierbare Liste welche Städte, in denen pro familia Beratungsstellen arbeiten, Mittel oder Fonds zur Verfügung stellt. Diese Informationen haben (und werden) bei vielen Kommunen die Möglichkeit eröffnen, ebenfalls Lösungen zu suchen. Dies sehen wir aber als Notlösung. Wir werden uns weiterhin politisch für eine gesetzliche Lösung einsetzen.
In diesem Jahr fanden bisher vier Arbeitskreistreffen statt, das erste Treffen im Januar ist ein nachgeholter AK aus 2006. Es gab zwei Gesamtarbeitskreise und zwei Regionaltreffen, das letzte Treffen wird im November 2007 als Gesamtarbeitskreis stattfinden.
Auf Anregung des AKS fand eine Fachtagung zum Thema „Frühwarnsysteme - § 8a SGB VIII“ statt, die aber auch anderen Berufsgruppen offen stand. Eine weitere Fortbildung beschäftigte sich mit dem Thema: „Kompetenzerweiterung in der Beratung von MigrantInnen“.
Bei den Arbeitskreistreffen haben wir uns mit folgenden Themen befasst:
Elterngeld
Ab 1.1.2007 trat das neue Elterngeldgesetz in Kraft. Mitarbeiter des Versorgungsamtes Wuppertal schulten in einer mehrstündigen Veranstaltung die BeraterInnen. Im Laufe des Jahres wurde dieses Thema immer wieder aufgegriffen, schwierige Fallbeispiele besprochen und Rücksprachen mit den Versorgungsämtern genommen. Inzwischen verfügen alle BeraterInnen über fundiertes und umfangreiches Fachwissen zum Elterngeld und zur Elternzeit.
Es wurde aber auch sozialkritisch auf das neue Elterngeld geschaut. Frau Hürthen machte eine Umfrage zum Elterngeld, deren Ergebnis sie uns in einer Power-Point-Präsentation darstellte. Ergebnis dieser Studie ist, dass das Elterngeldgesetz nachgebessert werden muss, da es Ungerechtigkeiten und Härten für Auszubildende, Alleinerziehende, Geringverdienende und ALG II Beziehende enthält.
Der AKS formulierte eine Erklärung an die Bundesmitgliederversammlung am 13.5.07 in Halle: „Sexuelle und reproduktive Rechte bedürfen sozialer Rahmenbedingungen“. Es wurden Forderungen zur Regelung der Übernahme der Kosten für Verhütungsmittel und eine Nachbesserung im Elterngeldgesetz gestellt und der Bundesvorstand aufgefordert, die verabschiedete Abschlusserklärung an die Bundesregierung, den Koalitionsausschuss und in Kooperation mit den Landesverbänden an die Ministerpräsidenten der Länder zu richten.
Im September fand eine Anhörung im Landtag zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur „Straffung der Behördenstruktur in NRW“ statt. Es geht um die Abschaffung der Versorgungsämter, die unserer Meinung nach kompetente und fachkundige Arbeit leisten. Eine entsprechende Stellungnahme zum Erhalt der Versorgungsämter wurde formuliert, die Anhörung wurde durch Frau Plücker wahrgenommen.
Problematik der Finanzierung von Verhütungsmitteln
Es gibt keine positive Veränderungen hinsichtlich der Übernahme der Kosten für Verhütungsmittel bei ALG II EmpfängerInnen durch die Argen oder die Sozialämter. Im vergangenen Jahr mussten sich die BeraterInnen immer wieder in Gesprächen mit Ratsuchenden über die Frage der Finanzierung von Gesundheits- und Verhütungskosten auseinandersetzen. Dieses fand seinen Niederschlag in den AK-Sitzungen, wo ein regelmäßiger Austausch über die unterschiedliche Handhabung des Problems stattfand. Es gab eine Umfrage in den Beratungsstellen mit anschließender schriftlicher Auflistung, wie in den verschiedenen Kommunen und Kreisen verfahren wird.
Darüber hinaus ist die FH Merseburg interessiert, eine Erhebung darüber zu fertigen, inwieweit Frauen aufgrund fehlender finanzieller Mittel für Verhütungsmittel ungeplant schwanger wurden. Die Ergebnisse sollen genutzt werden, um das Thema nochmals öffentlich zu machen.
Familienzentren und Frühwarnsysteme
Die Einrichtung von Familienzentren in vielen Kommunen setzte auch im AKS eine breite Diskussion in Gang. Fragestellungen waren: Wie aktiv wollen wir uns in den Familienzentren engagieren, wie viel Zeit können wir investieren, ohne dass unsere Beratungszahlen darunter leiden usw.
Übereinstimmung bestand darin, dass wir uns anbieten mit unserem originären Beratungsangebot: das könnten sein Elternkurse/Erzieherfortbildungen zur kindlichen Sexualität, Vätergruppen, Infoabende für Schwangere und Eltern in den ersten Lebensjahren usw. Auch die anderen Arbeitskreise der profamilia wurden aufgefordert, über Angebote nachzudenken.
Über die Einrichtung von Frühwarnsystemen und unsere Beteiligung daran gab es ebenfalls umfangreiche Diskussionen. Die Mitglieder des AKS beschäftigten sich sowohl auf sozialpsychologischer Ebene damit (Bericht über einen Vortrag zum Thema Bindungsstörungen von Dr. Brisch) als auch auf rechtlicher Ebene, z.B.welche Auswirkungen hat der neu geschaffene § 8 a SGB VIII auf unsere Arbeit. Sind wir verpflichtet, das Jugendamt zu benachrichtigen, wenn uns in der Beratung Zweifel kommen, ob eine werdende Mutter ihren Erziehungs- und Versorgungspflichten in ausreichender Form nachkommen wird? Wie verhält es sich mit unserer Schweigepflicht? Können wir Kooperationsverträge mit den Jugendämtern eingehen?
In Zusammenarbeit mit der Landesgeschäftsführung, Herrn Dr. Pellander und dem DPWV wurde ein Fachtag zum o.g. Themenkomplex durchgeführt. Resultat war, aus den umfangreichen Fragen und Diskussionsbeiträgen eine „Handlungsanweisung für BeraterInnen in Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen„ (profamilia und DPWV) zu erarbeiten. Dieses wird Frau Lehmann vom DPWV übernehmen.
AK Frauen in Not
Am Arbeitskreis „Frauen in Not in NRW“ unter der Leitung von Frau Hürten hat im Berichtszeitraum weiterhin eine Vertreterin des AKS teilgenommen. Es fanden 4 (in 2007) Arbeitskreistreffen statt. Hauptthema war die Situation von Frauen im Bezug von Arbeitslosengeld II (SGB II). Schwerpunktmäßig wurden die besonderen Fragestellungen für Frauen in Gewaltsituationen, schwangere und allein erziehende Frauen und Frauen mit Behinderung behandelt.
Zur Veranstaltung am 18.10.2007 im Landtag mit dem Titel: Frauen in Not - grundversichert oder weiter verunsichert?, die vom AK mitgestaltet wurde, schreibt der Zweiwochendienst in der Rubrik „Frauen und Politik online“ am 19.10.2007:
Keine tragfähigen Beratungskonzepte für unter 25-Jährige
zwd Berlin (Ticker/tag).
Schwangere, Alleinerziehende, Migrantinnen, von Gewalt betroffene Frauen und Frauen mit Behinderungen werden bei Hartz IV nicht mitbedacht. Dies beklagte die Sprecherin des Arbeitskreises Frauen in Not, Marianne Hürten, auf einem von der Grünen Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen (NRW) ausgerichteten Treffen am 18. Oktober. Betroffene und Expertinnen diskutierten dort darüber, wie dramatisch sich der Bezug von Sozialleistungen auf Frauen in Notsituationen auswirkt
Bezieherinnen von Arbeitslosengeld II in Notsituationen fielen deshalb durch das Netz, weil weder die Gesetzgebung noch die Behördenpraxis auf sie eingestellt sei, bemängelte Hürten. Über die Beratung der Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) vor Ort beispielsweise sei nicht bekannt, dass sie Angebote zur Integration von Mädchen und Frauen mit Behinderungen in die Arbeitswelt vorsehe.
Zudem beklagte Barbara Steffens, frauenpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag von NRW, es gebe kein tragfähiges Konzept zur Beratung von unter 25-Jährigen, obwohl dies bitter notwendig sei: „Hartz IV verweigert ihnen den Auszug aus dem Elternhaus in die Selbstständigkeit." Die Gründe für den Auszug seien sehr persönlich. Steffens forderte, die ARGEn sollten die Stellungnahmen der Jugendämter anerkennen. Außerdem müsse Hartz IV Thema in den Schulen werden.
Familienpolitischer Standpunkt
Der „Familienpolitische Standpunkt“ wurde überarbeitet und kann neu gedruckt werden.
Weitere Themen
Der AKS beschäftigte sich weiterhin mit gesetzlichen Neuregelungen zu (heimlichen) Vaterschaftstests, mit der Qualität von Sozialberatung und im Rahmen einer Fortbildung mit dem Thema: Kompetenzerweiterung für interkulturelle Beratung.
6.11.2007
Maria Böhnert und Margrit Schaefer-Klocke als AKS Sprecherinnen
In diesem Jahr fanden bisher drei Arbeitskreistreffen statt – zwei davon als Treffen des Gesamtarbeitskreises und eins in Regionalgruppen. Das noch anstehende Treffen im Dezember wird als Gesamt-AK stattfinden.
Mit folgenden Themen haben wir uns schwerpunktmäßig in 2006 befasst:
Hartz IV
Im AKS fand ein reger Austausch über die Anwendung und Auslegung des Arbeitslosen II Gesetz (ALG II) durch die Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) statt. Ein Schwerpunkt war, dass von allen Mitgliedern des AKS vor Ort recherchiert wurde, was und in welcher Höhe für eine Babyerstausstattung in den einzelnen Städten und Kreisen bewilligt wird. Es stellte sich heraus, dass es erhebliche Unterschiede gibt, eine Frau in Gütersloh deutlich weniger erhielt als eine Schwangere in Köln. Es wurde eine Vergleichstabelle über die einmaligen Hilfen für Schwangere von allen profamilia Städten in NRW erstellt und kurz vor Weihnachten eine Presseerklärung herausgegeben.
Am 1.8.06 kamen verschiedene gesetzliche Änderungen des ALG II dazu, die teilweise auch negative Auswirkungen auf unsere schwangeren Ratsuchenden hatten. Z.B. die Verschärfung, dass unter 25-Jährige nicht ohne besonderen Grund aus dem Elternhaus ausziehen dürfen und ALG II beantragen können. Dieses kann insbesondere für schwangere Frauen, die einen eigenen Hausstand gründen und nicht länger im Kinderzimmer des Elternhauses mit Kind leben wollen, einiges an Kampf und Durchsetzungsvermögen kosten.
Modul für Jahresbericht
Es wurde ein Modul für den Jahresbericht 2005 zum Thema Hartz IV erstellt, das von fast allen Beratungsstellen genutzt wurde.
Elterngeld
Im Berichtszeitraum fand eine Auseinandersetzung mit der neuen Familienpolitik der großen Koalition statt und hier ging es insbesondere um den Gesetzentwurf zum Elterngeld. Obwohl das Gesetz noch nicht verabschiedet war, mussten wir unsere KlientInnen hierzu beraten, wenn sie ihr Kind in 2007 erwarten.
Es wurde beim Bundesverband eine Stellungnahme zum Elterngeld initiiert.
Zum nächsten Gesamt AK wird ein Referent des Versorgungsamtes zu diesem Thema eingeladen.
Teilnahme am AK Frauen in Not
Am Arbeitskreis „Frauen in Not in NRW“ unter der Leitung von Frau Hürten hat Frau Kersting-Otte als Vertreterin des AKS teilgenommen. Es fanden 4 Arbeitskreistreffen statt. Schwerpunktthema war die Situation von Frauen im Bezug von Arbeitslosengeld II (SGB II). Es gab einen Austausch mit dem MAGS zu besonderen Problemlagen und unbürokratischer Unterstützung durch die ARGEn. Offen geblieben ist die Frage der Finanzierung von Verhütungsmitteln für ALG II-Bezieherinnen.
Die vom Arbeitskreis mit organisierte Veranstaltung „X Tage nach Hartz - Wir fordern das Fördern von Frauen“ am 8.6.2006 im Landtag zeigte den gesetzlichen Rahmen und die Möglichkeiten der Hartz-Reformen in Bezug auf die Förderung von Frauen auf.
Problematik der Finanzierung von Verhütungsmitteln
Zu diesem Thema wurden vielfältige Aktivitäten unternommen: Petition an den Petitionsausschuss des Landes, der ihn an den Bund weiterleitete; Schreiben an Herrn Müntefering; AK Frauen in Not-Resolution, Kontaktaufnahme zu örtlichen Politikern; Suche nach Sponsoren für unbürokratische Hilfe. Eine Aufnahme der Finanzierung von Verhütungsmitteln in den Leistungskatalog des ALG II ist aber bislang noch nicht gelungen.
Es wird überlegt eine landesweite Erhebung zu machen, um festzustellen, wie viele Frauen aufgrund fehlender finanzieller Mittel für sichere Verhütungsmittel, ungeplant schwanger wurden.
Fortbildung
Ende des letzten Jahres fand eine zweitägige Fortbildung statt. Das Thema war „Schwangerschaftskonfliktberatung mit ambivalenten Frauen und Paaren“.
Im November fand eine eintägige Fortbildung zum Thema „Vaterschaftstest“ statt. Vormittags haben wir uns mit den faktischen Hintergründen beschäftigt, wie arbeitet des Jugendamtes in Bezug auf Vaterschaftsanerkennung im Rahmen der Beistandschaft, als auch die rechtliche Seite bei einer gerichtlichen Vaterschaftsanfechtung und die Arbeit der humangenetischen Institute bei der Vaterschaftstestung. Im Nachmittag wurde der beraterische Umgang mit dieser Fragestellung in den unterschiedlichsten Arbeitsbereichen bearbeitet.
Sonstiges
Die Literaturliste für das Qualitätshandbuch wurde aktualisiert.
Die Seiten unserer AKS-homepage wurden gestaltet.
30.10.2006
Margrit Schaefer-Klocke und Maria Böhnert als AKS-Sprecherinnen
Hartz IV
- Das Thema durchzog das ganze Jahr. Nach der Auseinandersetzung mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen ging es in diesem Jahr hauptsächlich um die Umsetzung in den einzelnen Kommunen und Kreisen, den Austausch darüber, um sich vor Ort mit entsprechenden Kenntnissen und Vergleichsmöglichkeiten einbringen zu können.
2005 = 365 „geharzte“ Tage.pdf
Auswirkungen von Hartz IV auf die Schwangerenberatung
Fortbildungen
- Im Rahmen eines Arbeitskreistreffens hat sich der AK mit den Änderungen im Rahmen der EU-Erweiterung befasst.
Eine zweitägige Fortbildung wurde zum Thema „Arbeit mit ambivalenten Frauen und Paaren in der Schwangerschaftskonfliktberatung“ durchgeführt.
Grundlagenliteraturliste
- Sie wurde vom AK überarbeitet und um Internetadressen ergänzt, um im Zusammenhang mit den vielen gesetzlichen Änderungen entsprechende Informationen über das Internet beschaffen zu können.
Internetauftritt
- Die Internetseite des Bundesverbandes wurde von zwei Kolleginnen des AK im Bereich „soziale Hilfen“ auf die neue Gesetzeslage hin aktualisiert.
Unterstützen Sie uns!
Die Beratungsstellen der pro familia NRW werden vom Land und von den Kommunen finanziert, jedoch nicht kostendeckend. Unterstützen Sie uns deshalb:
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