Am 1. Mai 2014 ist das neue "Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt" in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz werden Frauen unterstützt, die sich in der Schwangerschaft in einer schweren persönlichen Krise befinden und ihre Mutterschaft geheim halten oder verdrängen.

Das Gesetz soll das Risiko von heimlichen Geburten außerhalb von medizinischen Einrichtungen reduzieren und verhindern, dass neugeborene Kinder getötet oder ausgesetzt werden. Im Gegensatz zur Babyklappe ermöglicht den Frauen dieses Gesetz innerhalb eines rechtlich legalen Rahmens ihr Kind zu entbinden.

Betroffene Frauen erhalten ein Pseudonym und können ihr Kind sicher in einer Klinik oder bei einer Hebamme auf die Welt bringen. Gleichzeitig wird das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft gestärkt. Dieses Wissen ist für jeden Menschen zur Identitätsfindung von zentraler Bedeutung und vom Bundesverfassungsgericht als Grundrecht anerkannt. Den Herkunftsnachweis kann das Kind in der Regel mit 16 Jahren einsehen.

Die persönliche Beratung und Begleitung der vertraulichen Geburt erfolgt im Landkreis Ravensburg in der Beratungsstelle Grüner Turm, Ravensburg und der Katholischen Schwangerschaftsberatung der Caritas Bodensee-Oberschwaben.

Die Beratungsstellen nehmen eine Vermittlungsposition ein und bilden die Schnittstelle zu Hebammen und Kliniken, dem zuständigen Jugendamt, dem Familiengericht und dem Standesamt.

Alle beteiligten Stellen haben sich auf eine gemeinsame Vorgehensweise verständigt.

Zusätzlich gibt es ein bundesweites Hilfetelefon, das rund um die Uhr unter 0800-4040020 und in verschiedenen Sprachen erreichbar ist, sowie die Möglichkeit einer anonymen Beratung per Mail und Chat: www.geburt-vertraulich.de