Feministische Werkstatt in Stuttgart

Am 08.11.2024 haben pro familia Baden-Württemberg und die Böll-Stiftung Baden-Württemberg gemeinsam zur Feministischen Werkstatt „Schwangerschaftsabbruch geht uns alle an!“ in Stuttgart eingeladen. Es herrschte Einigkeit darüber, dass die Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch weiter vorangetrieben werden muss- auch wenn die Hoffnung auf  eine schnelle Neuregelung nach dem Ampel-Aus gering ist.

Dass die aktuelle Regelung der Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland in Widerspruch zu internationalen Erklärungen sowie zu Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation steht, machte Kirsten Schmitz, Geschäftsführerin von pro familia Heidelberg in ihrem Input deutlich.

Dr. med. Ines Thonke, wissenschaftliche Mitarbeiterin der ELSA-Studie präsentierte ausgewählte Ergebnisse der Studie, die erstmals belastbare empirische Daten liefert zu Erleben und Verarbeiten ungewollter Schwangerschaften, zu psychosozialen Beratungs- und Unterstützungsangeboten zur medizinischen Versorgungssituation in Deutschland. 

Das Werkstattformat mit Workshops und einem Markt der Möglichkeiten hat den Teilnehmenden zudem Raum für Austausch und Vernetzung geboten. Deutlich wurde: Sexuelle und reproduktive Rechte und Gerechtigkeit sind Menschenrechte und somit nicht verhandelbar. Und: Die politischen Entwicklungen auf internationaler und nationaler Ebene leisten einem demokratiegefährdenden, antifeministischem Backlash Vorschub, dem wir begegnen müssen. Eine Teilnehmerin pointierte: „Oft gibt es viel Meinung, aber wenig Wissen“, da gelte es, mit Fakten gegenzuhalten – im Gespräch mit Einzelpersonen, im Rahmen sexueller Bildungsangebote, bei Kundgebungen und Informationsveranstaltungen.

Eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs bleibt dringlich. Das Thema gehört auf die politische Prioritätenliste, von der frauenpolitische Themen aktuell größtenteils verdrängt wurden. Aber: Schwangerschaftsabbrüche sind gesellschaftliche Realität und gehen uns alle an!

Update, 14.11.2024: Neue Hoffnung auf Änderung der Gesetzeslage noch in dieser Legislaturperiode: Parlamentarierinnen und Parlamentarier aus mehreren Bundestagsfraktionen haben einen Antrag eingereicht, um noch vor der Bundestagswahl Schwangerschaftsabbrüche in den ersten drei Monaten zu legalisieren: Der Gesetzesentwurf stellt den Schwangerschaftsabbruch bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche nach Empfängnis rechtmäßig, sieht die Kostenübernahme durch Krankenversicherungen vor, streicht die dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Schwangerschaftsabbruch und entkriminalisiert Schwangere.

pro familia in Baden-Württemberg beim Safe Abortion Day 2024

„Legal, einfach, fair – für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland“: Unter diesem Motto gingen in ganz Deutschland in dieser Woche tausende Menschen auf die Straßen. Bei Aktionen in über 50 deutschen Städten setzten sie sich alle
für die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, die Entstigmatisierung von Betroffenen und eine flächendeckende fachmedizinische Versorgung ein.

Auch pro familia in Baden-Württemberg beteiligte sich an den Aktionen und Protesten, sprach mit Unterstützer*innen und Interessierten an Infoständen und sammelte zahlreiche Unterschriften für die wichtigen Petitionen

https://innn.it/wegmit218 und My Voice My Choice https://eci.ec.europa.eu/044/public/#/screen/home

 

 

 

27.09.2024: Gesetzesentwurf gegen „Gehsteigbelästigungen“ passiert Bundesrat

Das vom Bundestag beschlossene Zweite Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes hat am Freitag, 27.09.2024 den zweiten Durchgang im Bundesrat passiert. Damit kann das Gesetz nach der für den Herbst dieses Jahres geplanten Verkündung in Kraft treten.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Die Entscheidung über die Fortführung oder den Abbruch einer Schwangerschaft gehört zu den höchstpersönlichen Entscheidungen des Lebens. Sie ist von zentraler Bedeutung für die Selbstbestimmung und Identität von Frauen. Schwangere haben das Recht auf eine unvoreingenommene Beratung und eine selbstbestimmte Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch. Mit dem neuen Gesetz gegen Gehsteigbelästigungen haben wir für das Spannungsverhältnis zwischen den Grundrechten ratsuchender Frauen und dem Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit Dritter einen guten Kompromiss gefunden. Wir geben den Ländern jetzt klare, praxistaugliche und rechtssichere Instrumente an die Hand und schließen dadurch eine gesetzliche Lücke. Gleichzeitig stärken wir die Rechte der Frauen und beenden einen möglichen Spießrutenlauf auf dem Weg zur Beratungsstelle. Ich freue mich, dass das Gesetz nun in Kraft treten wird.“

Mit dem Gesetzesentwurf zu Gehsteigbelästigungen verfolgen Bund und Länder das Ziel, Schwangere vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wirksamer vor unzulässigen Belästigungen durch Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegner zu schützen. Dadurch sollen die Rechte der Schwangeren sowie das gesetzliche Beratungs- und Schutzkonzept gestärkt werden.

Durch das neue Gesetz wird das Schwangerschaftskonfliktgesetz wie folgt geändert:

  • Länder müssen ungehinderten Zugang zu Einrichtungen ermöglichen: Es wird gesetzlich klargestellt, dass die Länder den Auftrag haben, den ungehinderten Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und zu Arztpraxen, OP-Zentren oder Krankenhäusern, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, zu gewährleisten.
  • Ratsuchende Schwangere besser schützen: Durch die Änderungen wird untersagt, dass Schwangere im unmittelbaren Umkreis der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie vor Arztpraxen, OP-Zentren oder Krankenhäusern bedrängt, eingeschüchtert oder z.B. am Betreten gehindert werden.
  • Personal besser schützen: Das Personal der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und der Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wird ebenfalls geschützt. Ziel ist es, die ungestörte Ausübung der Tätigkeiten sicherzustellen.
    Konsequente Ahndung: Es wird ein Bußgeldtatbestand eingeführt, nach dem die Belästigungen und Behinderungen mit einer Geldbuße von bis zu fünftausend Euro geahndet werden können.

Datenlage verbessern: Zur verbesserten Übersicht über die regionale Versorgungslage – also die Anzahl an Einrichtungen, die Abbrüche vornehmen – ist eine Ergänzung der Bundesstatistik nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz vorgesehen. Erstmalig können nun auch unterhalb der Landesebene Auskünfte zur regionalen Versorgungslage getroffen werden.
 

Aktionswoche zum Safe Abortion Day am 28.09.

Am 28. September ist Safe Abortion Day , der internationale Aktionstag für sichere Schwangerschaftsabbrüche.

In der Aktionswoche vom 21.-28.09. finden bundesweit bereits Aktionen statt. In Baden-Württemberg sind viele pro familia Beratungsstellen an Aktionen beteiligt:

24.09. – 18:30 und 28.09., 11 Uhr / Kirchheim: Filmabend  „Aufbruch in die Freiheit“  mit anschließender Diskussionsrunde,  Familienbildungsstätte Kirchheim, Widerholtstraße 4, 73230 Kirchheim

25.09.2024 – 11-15 Uhr / Lörrach: Informationsstand zum Internationalen Safe Abortion Day mit Mitmachaktionen, Alter Marktplatz

25.09. – 20: Uhr Singen: Diskussion und Film „NIEMALS SELTEN MANCHMAL IMMER“ im Kulturzentrum GEMS, Mühlenstraße 13

27.09. – 10-14 Uhr / Karlsruhe:  Safe Abortion Day, Stand auf dem Wochenmarkt beim Stephansplatz, Flyer, Glücksrad mit Fragen und Giveaways

27.09.2024 – 19:00 Uhr / Ravensburg: Informationsveranstaltung „§ 218 – Was brauchen Schwangere im Konflikt?“ im Kornhaussaal Ravensburg, Marienplatz 12.

28.09. – 15 Uhr / Stuttgart: Kundgebung mit Redebeiträgen, Infotischen und Mitmachaktionen auf dem Marienplatz

28.09. – 12-18 Uhr / Freiburg – Infostand und Protest auf dem Platz der alten Synagoge

Petition für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs : https://innn.it/wegmit218

Veranstaltungshinweis

Schwangerschaftsabbruch geht uns alle an!
Feministische Werkstatt 2024
8.11.24 von 11 bis 15 Uhr

Eine Kooperationsveranstaltung der Heinrich Böll Stiftung Baden-Württemberg und von Pro Familia Baden-Württemberg.

Wird der Schwangerschaftsabbruch jetzt außerhalb des Strafgesetzbuchs geregelt? Was können wir dafür tun? Wie soll es weiter gehen mit dem Recht auf Schwangerschaftsabbruch mit Gesundheit und Gerechtigkeit rund um unsere Körper in Deutschland?

Wir wollen mit Euch an unserer Zukunft schmieden und laden Euch dazu in die Feministische Werkstatt ein!

Es erwartet Euch, wie in jeder guten Werkstatt:

  • Neues geteiltes Wissen: Wir stehen für konstruktiven, sorgsamen und solidarischen Austausch auf Augenhöhe mit Expert*innen, Aktivist*innen und Allen, die da sind.
  • Gute gemeinsame Werkzeuge: Wir wollen mit Euch vor die Lage kommen und gemeinsam Meinungen, Ideen und Netzwerke schmieden.
  • Genug Raum um auch mal Pause machen: Wir wissen, das wirklich Wichtige wird in den Pausen besprochen. Also gehören die Pausen-Räume in der Feministischen Werkstatt zum Programm. Ob Diskussionsrunde oder sich bei Getränken und Snacks stärken – das entscheidet Ihr!

In der Feministischen Werkstatt kommen unterschiedliche Generationen und Erfahrungen zusammen. Feminist*innen, solche, die es werden wollen, und alle, einfach am Thema Interessierten sind herzlich eingeladen. All genders are welcome!

Denn jetzt und auch schon zu allen Zeiten: Körperliche Selbstbestimmung war, ist und bleibt die zentrale feministische Forderung.

 

10:45 Uhr  Ankommen mit Kaffee

11:00 Uhr  Begrüßung

11:10 Uhr  Impuls 
Wie passt die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland zu internationalen Erklärungen und reproduktiven Rechten?
Kirsten Schmitz, Geschäftsführung Pro Familia Heidelberg

11:25 Uhr  Impuls
Zentrale Ergebnisse der Studie "ELSA -Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer. Angebote der Beratung und Versorgung" 
Dr. med. Ines Thonke M. Sc. Public Health, Hochschule Fulda

12:00 Uhr  Austausch in Kurzworkshops:

  • Gleiches Ziel, unterschiedliche Spielarten: Wie können Aktivist*innen, Personen aus Verwaltung und Beratung, Ärtz*innen gut zusammenarbeiten? 
  • Wie kann ich aktiv werden? Wie kann ich mich mit anderen zusammentun? Markt der Möglichkeiten 
  • Über das Tabu sprechen: Erfahrungsaustausch über Reaktionen aus dem privaten, beruflichen, gesellschaftlichen Umfeld 
  • Lücken und Bedarfe in der fachärztlichen Weiterbildung

13:00 Uhr  Mittagspause

13:45 Uhr  Abschlussdiskussion mit Schlaglichtern aus den Kurzworkshops und Blick nach vorn: Wie geht es jetzt weiter?

14:45 Uhr  Ausklang mit Kaffee

 

Eine Anmeldung ist schon jetzt möglich.

Veranstaltungsort:
Kulturwerk Stuttgart
Ostendstr. 106 a
70188 Stuttgart

Hinweis zur Barrierefreiheit: Der Veranstaltungsraum ist stufenfrei über den Hof zugänglich. Eine barrierefreie Toilette befindet sich im Nebengebäude.

Sexuelle Bildung: ... ist jugendfrei!

Nach den Ferien geht's weiter mit Angeboten der Sexuellen Bildung -- informativ, sapannend und in jedem Fall jugendfrei! 

10. April 2024: ELSA-Studie, Gesetzesentwurf, Kommissions-Ergebnisse

Gleich drei wichtige Ereignisse am vergangenen Mittwoch, 10.04.2024: In einer von mehreren hundert Personen besuchten Online-Veranstaltung wurden Teilergebnisse der ELSA-Studie präsentiert. Die Langzeitstudie, die unter Beteiligung von sechs Hochschulen unter der Leitung der früheren pro familia Vorsitzenden Prof. Daphne Hahn (Hochschule Fulda) durchgeführt wurde, liefert erstmals belastbare empirische Daten zu Erleben und Verarbeiten ungewollter Schwangerschaften, zu psychosozialen Beratungs- und Unterstützungsangeboten zur medizinischen Versorgungssituation in Deutschland. Dabei zeigen die Daten sehr unterschiedliche Versorgungslagen innerhalb Deutschlands –  Baden-Württemberg zählt dabei zu den Ländern mit geringem Versorgungsgrad, hier sind die Frauen oft mit gleich mehreren Barrieren beim Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch konfrontiert. In Bezug auf die psychische Belastung wird deutlich, dass das psychische Wohlbefinden vor der Schwangerschaft ausschlaggebend ist, nicht jedoch das Ereignis des Schwangerschaftsabbruchs an sich: Nach einem Jahr lässt sich kein Einfluss nachweisen, dass ein Schwangerschaftsabbruch unmittelbar mit psychischen Belastungen einhergeht. Die Studie zeigt aber, dass sowohl ungewollt Schwangere, die einen Abbruch wünschen als auch Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, Stigmatisierungen erfahren. Um diesen Stigmatisierungserfahrungen entgegenzuwirken, braucht es laut Daphne Hahn eine gesellschaftliche Haltung, die Schwangerschaftsabbrüche als medizinische Grundversorgung anerkennt. Ebenfalls am Mittwoch,10.04.2024, hat der Bundestag erstmals über den Gesetzentwurf zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes beraten, der unter anderem Schwangere wirksam vor Gehsteigbelästigungen schützen soll und vorsieht, diese als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis 5000 Euro zu ahnden. Eine gesetzliche Regelung ist hier schon lange überfällig. Nicht zuletzt wurden am vergangenen Mittwoch Empfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin geleakt: Abbrüche innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen sollten demnach nach Empfehlung der Kommission durch den Gesetzgeber legalisiert werden: »Die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des Schwangerschaftsabbruchs in der Frühphase der Schwangerschaft ist nicht haltbar«, heißt es demnach in dem Abschlussbericht, der dem SPIEGEL vorab vorliegt. Weiterhin verboten bleiben sollten laut Kommission jedoch Abbrüche in der Spätschwangerschaft ab ca 22. Woche.  Der pro familia Bundesverband reagierte auf die Berichterstattung mit einer Pressemitteilung, in der die Regierung gemahnt wird, „dem historischen Moment [zu] gerecht werden: Mit der Neuregelung des Schwangerschaftsabbruch kann sie endlich ein Gesetz schaffen, das den Lebensrealitäten von Menschen hier und heute gerecht wird und eine gute Gesundheitsversorgung ermöglicht.“ 

Endlich: Ende von Gehsteigbelästigungen in Sicht!

Wer sich zu einem Schwangerschaftsabbruch entscheidet, mus in Baden-Württemberg mancherorts sehr weit fahren, um eine Praxis oder eine Klinik finden, die den Abbruch durchführt. Das liegt auch daran, dass Ärzt*innen, die Abbrüche vornehmen, sich immer wieder Diffamierungen ausgesetzt sehen. Seit einigen Jahren nehmen sogenannte Mahnwachen vor Praxen, aber auch vor Schwangerenberatungsstellen zu: fundamental-religiöse Gruppen stehen vor den Eingängen, um Druck auf Frauen auszuüben, die eine ungewollte Schwangerschaft beenden wollen oder eine Beratung suchen. Eine unzumutbare Situation für alle, die zur Beratung kommen und auch für die Mitarbeiter*innen der Beratungsstelle. Sie soll nun durch eine Regelung im Schwangerschaftskonfliktgesetz beendet werden. Am 24.1.2024 hat das Kabinett einer entsprechenden Gesetzesnovelle zugestimmt. Die muss nun im parlamentarischen Verfahren beschlossen werden.

Die Geschäftsführerin von pro familia BW dazu im Interview: Belästigung vor Schwangerschaftsberatung: „Das soll ein Ende finden“ - taz.de

Archiv

3 lachende Kinder die Zähne zeigen

Seit 1965 bietet pro familia Baden-Württemberg flächendeckend Lösungen und Hilfestellungen rund um die Frage „Wie können wir Kinder davor schützen, Opfer von sexueller Gewalt und Übergriffen zu werden?“

Wir bedanken uns herzlich bei allen Spendern und Zahnarztpraxen, die uns in der Vergangenheit hierbei unterstützt haben. Mit den Spenden haben Sie den Betroffenen schnelle und professionelle Hilfe, aber auch umfangreiche Präventionsangebote ermöglicht. Mit Ihrer Hilfe konnten wir Kinder und Jugendliche stark machen. Seit Anfang 2021 sammeln wir unter dem neuen Motto „Mund aufmachen. Kinder stärken!"

Wir freuen uns über Ihre weitere Unterstützung für unsere Arbeit gegen sexuelle Gewalt und Missbrauch von Kindern.

verschiedene Verhütungsmittel

Jeder Mensch hat das Recht, darüber zu entscheiden, ob er sich fortpflanzen möchte oder nicht. Voraussetzung dafür ist der Zugang zu Familienplanung. pro familia setzt sich für die Weiterentwicklung von selbstbestimmter Familienplanung, für die Kostenübernahme von allen Verhütungsmitteln und -methoden für alle Menschen über die Krankenkassen sowie für den Ausbau einer menschenrechtsbasierten Verhütungsberatung ein. Dies beschlossen die Delegierten der Bundesdelegiertenversammlung 2019 in einer "Offenbacher Erklärung" am 12. Mai 2019.

Gruppenbild mit Plaketen in der Hand
Ruth Weckenman mit Dorothea Wehinger MdL/ Grüne, Ursel Wolfgramm, Vorstandsvorsitzende Paritätischer BW, Stefanie Seemann MdL/Grüne und Sabine Wölfle MdL/ SPD

Wir laden ein zur Eröffnung  der neuen Geschäftsstelle des pro familia Landesverbandes am 10. Dezember 2018 in die neuen Räume in der Königsstr. 2 in Stuttgart ein.

Aus Anlass des  70.Jahrestages der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte am 10. Dezember 2018 hält Frau Katrin Frank, Referentin des PARITÄTISCHEN Gesamtverbandes, Berlin, einen Vortrag zum  Thema „Frauenrechte in Gefahr“  Beginn ist um 15:30 Uhr. (Anmeldung erforderlich)

Im Anschluss werden wir den Landtagsabgeordneten Frau Stefanie Seemann MdL (in Vertretung des sozialpolitischen Sprechers der Landtagsfraktion der Grünen), Frau Dorothea Wehinger MdL, Frauen- sowie Familien- und Kinderpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion der Grünen sowie Frau Sabine Wölfle MdL, Sprecherin für Sozialpolitik, Frauen- und Gleichstellungspolitik der Landtagsfraktion der SPD,  symbolisch die Menschenrechte übereichen, damit sie sich weiterhin für Umsetzung der Frauenrechte und der sexuellen und reproduktiven Rechte stark machen.