Sexuelle und reproduktive Rechte und Gesundheit, ausformuliert auf der UN-Weltbevölkerungskonferenz 1994 in Kairo, definieren das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und Integrität als Menschenrechtsnorm. Menschenrechte gelten unabhängig von Herkunft, Religion, sexueller Orientierung, kulturellem Hintergrund oder einer Behinderung. Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die von Deutschland am 26.3.2019 ratifiziert wurde, verpflichtet alle Staaten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, den Teilhabeanspruch in allen Lebensbereichen umzusetzen. Artikel 23 der UN-BRK nennt exemplarisch das Recht auf freie Eheschließung und Familiengründung, die freie Entscheidung über die Anzahl eigener Kinder, den Zugang zu altersgemäßen Informationen und die Aufklärung über Fortpflanzung und Familiengründung.
Dennoch sind Sexualität und Partnerschaft Lebensbereiche, in denen die Teilhabe häufig nicht oder nur unzureichend umgesetzt ist. Insbesondere Menschen mit einer sogenannten geistigen Behinderung brauchen eigene, barrierefreie Möglichkeiten, sich selbstbestimmt über Fragen zu Sexualität und Partnerschaft zu informieren. Aber auch die Eltern, Angehörigen und Fachkräfte brauchen für ihre Fragen geeignete Ansprechpartner, um sich angemessen mit der Situation des Menschen mit Behinderung auseinander setzen zu können.
Für pro familia als Fachverband für Sexualität, Partnerschaft und Familienplanung ist die Weiterentwicklung der Angebote und die Entwicklung inklusiver und bedarfsgerechter Zugänge seit vielen Jahren ein wichtiges Anliegen.
In Kooperation mit dem Landesverband Baden-Württemberg der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung hat pro familia Baden-Württemberg in den Jahren 2020-2022 das Landesprojekt "Behinderung, Sexualität und Partnerschaft" realisiert. Im Rahmen des Projektes wurden zahlreiche Maßnhahmen der sexuellen Bildung für Menschen mit Behinderungen, Fachkräfte und Angehörige entwickelt. Eine Übersicht erhalten sie hier.
Von 2022-2024 führte pro familia in Kooperation mit dem Landesverband Baden-Württemberg der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung das Landesprojekt "Prozessbegleitung bei der Entwicklung sexualpädagogischer Konzepte in Einrichtungen der Behindertenhilfe" durch. Am 01.02.2024 hat im Rahmen des Projektes ein inklusiver Fachtag in Stuttgart stattgefunden.
Unterstützt wurden beide Landesprojekte durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.
Darüber hinaus bieten viele Beratungsstellen im Land Beratung und Veranstaltungen für Menschen mit Behinderung, für Angehörige und Fachkräfte an.