1945 Nachkriegszeit - Der § 218 wird fast vollständig übernommen - Gründung BRD Mai 1949 / DDR Oktober1949: Verschiedene Regelungen zum § 218
In der Bundesrepublik wurde der §218 fast vollständig übernommen; lediglich die Todesstrafe wurde 1953 gestrichen und es kam zu einer Novellierung der Indikationsregelungen;
In der sowjetischen Besatzungszone galt der §218 in einer liberaleren Fassung.
Das Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau in der DDR stellten aber keine wirkliche Verbesserung für die Frauen dar.