Grundsätze für sexuelle und reproduktive Rechte
Präambel: pro familia hat die Vision einer demokratischen Gesellschaft, deren Fundamente Solidarität, Verantwortung und Gleichberechtigung sind. Als Verband treten wir für das Recht auf selbstbestimmte Sexualität und Fortpflanzung, auf selbstbestimmte sexuelle Orientierung und Identität, das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit und damit für das Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte ein. Deshalb haben wir 10 verbindliche Leitlinien formuliert, die sich im Wesentlichen aus der IPPF-Charta und der IPPF-ErklärungLeitlinien ableiten:
- Gemeinsam nehmen wir unser Recht auf politische Teilhabe, Mitgestaltung und freie Meinungsäußerung wahr. Wir verpflichten uns, die sexuellen und reproduktiven Rechte bekannt zu machen, ihre Ziele wirksam zu fördern und ihre Inhalte weiterzuentwickeln. Der Verband unterstützt Mitglieder und Mitarbeitende in ihrem Engagement und ihrer fachlichen Arbeit.
- Alle Menschen sind gleichberechtigt – auf dieser Grundlage berücksichtigen wir Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Frauen und Männern in Fragen der Sexualität und Reproduktion. Die persönlichen Geschlechtsidentitäten beziehen wir in unsere Arbeit mit ein.
- Jeder Mensch hat das Recht auf Information zu Sexualität, Beziehung und Familienplanung. Mit bedarfsgerechten Informationen zeigen wir den Menschen, die zu uns kommen, unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten auf und stärken ihre Wahlfreiheit.
- Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung auch im Zusammenhang mit Sexualität und Fortpflanzung. Unsere Angebote sind offen und zugänglich für Menschen jeden Alters, jeden Geschlechts, jeder sexuellen Orientierung und jeder Herkunft. Wir stellen sicher, dass der Zugang für alle Menschen gewährleistet wird.
- Jeder Mensch hat das Recht, wissenschaftliche Entwicklungen und alternative Erkenntnisse, die der sexuellen und reproduktiven Gesundheit dienen, zu nutzen oder abzulehnen. Wir begleiten die aktuellen Entwicklungen in den pro familia-Arbeitsbereichen aufmerksam und kritisch. Wir integrieren anerkannte neue wissenschaftliche Ergebnisse in unsere Arbeit.
- Jeder Mensch hat das Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit. Wir setzen uns mit Aufklärung, Beratung, Prävention und medizinischen Angeboten in unseren Beratungsstellen und medizinischen Zentren für dieses Recht ein. Wir leisten damit einen Beitrag zur Gesundheitsförderung, -vorsorge, und -versorgung.
- Jeder Mensch hat das Recht auf individuelle Familienplanung. Männer, Frauen und Paare entscheiden frei, ob, zu welchem Zeitpunkt und wie viele Kinder sie haben wollen – unabhängig von ihren Lebensformen und sexuellen Lebensweisen. Wir setzen uns für Rahmenbedingungen ein, die Familien in ihrer Unterschiedlichkeit respektieren und fördern.
- Jeder Mensch hat das Recht auf Beratung in einem geschützten und vertraulichen Rahmen. Wir halten die Schweigepflicht ein, sichern den Schutz persönlicher Daten und entsprechen dem Wunsch nach Anonymität, sofern keine Maßnahmen zur Gefahrenabwehr notwendig sind.
- Jeder Mensch hat das Recht auf Freiheit und körperliche wie seelische Unversehrtheit. Wir setzen uns national wie international dafür ein, dass Menschen ihre Sexualität selbstbestimmt leben können.
- Jeder Mensch hat das Recht auf Schutz vor sexualisierter Gewalt, Misshandlung und Folter. Wir verurteilen jede Form sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt. Opfer unterstützen wir bei der Durchsetzung ihrer Rechte auf angemessene und unentgeltliche Hilfe durch Betreuung, Beratung und Versorgung. Wir setzen uns für adäquate präventive und psychosoziale Angebote für TäterInnen ein. Dies dient dem Opferschutz.
Verabschiedet von der Bundesdelegiertenversammlung am 15. Mai 2011 in Hamburg-Bergedorf.