Sexualität und Behinderung

Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung bedeutet, selber zu wählen, wie und mit wem Sexualität gelebt wird. Die Realisierung dieses Anspruchs ist für viele Menschen mit Behinderung aber nicht so selbstverständlich wie für Menschen ohne Behinderung.

Sexualität und körperliche Behinderung

Acht Millionen Menschen in Deutschland sind körperbehindert. Sie sind in ihren Bewegungen, ihrem Sprach-, Seh- oder Hörvermögen eingeschränkt. Obwohl sie meist nicht in ihrem sexuellen Empfinden beeinträchtigt sind, leiden viele darunter, dass ihr Bedürfnis nach Geborgenheit, Zärtlichkeit, sexueller Lust unerfüllt bleibt oder dass ihr Sexualleben stark eingeschränkt ist.

Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung bedeutet, selber zu wählen, wie und mit wem Sexualität gelebt wird. Die Realisierung dieses Anspruchs ist für viele Menschen mit Behinderung aber nicht so selbstverständlich wie für Menschen ohne Behinderung. Einem befriedigenden Sexualleben können körperliche Probleme entgegenstehen. Es ist für die Lebenszufriedenheit der Betroffenen entscheidend, ob andere Formen der sexuellen Befriedigung entdeckt und als gleichwertig erlebt werden.

Für die vielfältigen Themen und Fragestellungen im Zusammenhang mit der sexuellen Selbstbestimmung von Menschen mit körperlicher Behinderung gibt es keine allgemein gültigen Ratschläge oder Patentrezepte. Ein wichtiges Ziel ist jedoch erreicht, wenn möglichst viele körperbehinderte Frauen und Männer, deren Partner und Partnerinnen und Angehörige angeregt werden, Kontakt mit Selbsthilfegruppen, mit der Beratungsstelle einer Behindertenorganisation oder mit einer Sexualberatungsstelle aufzunehmen. Hier können sie Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen finden und gemeinsam überlegen, wie Sexualität auch mit der Behinderung selbstbestimmt und selbstbewusst gelebt werden kann.

Jeder Mensch hat Sexualität

Menschen mit geistiger Behinderung sind ebenso verschieden und auch in ihrer Sexualität so einmalig geprägt wie alle anderen Menschen. Den "typischen" Menschen mit geistiger Behinderung gibt es nicht, und auch zur Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung kann nichts ausgesagt werden, was für alle gleichermaßen zutrifft. Aufgrund der Forschungsergebnisse der letzten Jahrzehnte steht lediglich eines fest: Die sexuelle Entwicklung ist für Menschen mit geistiger Behinderung ebenso bedeutungsvoll wie für jeden anderen Menschen.
Menschen mit geistiger Behinderung können ein erfülltes Leben führen, wenn sie die notwendige Unterstützung und Förderung bekommen. Dazu gehört, dass sie so selbständig wie nur irgend möglich leben dürfen und dass auch ihre sexuellen Bedürfnisse anerkannt werden.
Alle Menschen (auch die mit geistiger Behinderung) können ihre Persönlichkeit dann am besten ausbilden, wenn die sexuellen Fähigkeiten von Geburt an unterstützt und gefördert werden. Dazu ist eine besondere Begleitung erforderlich, denn die Sexualität ist nicht angeboren und entwickelt sich nicht von selbst.

Geistige Behinderung und Sexualität

Fachleute sind sich einig: Menschen, die als „geistig behindert“ gelten, haben keine „besondere“ Sexualität. Die meisten von ihnen wünschen sich genau das gleiche wie ihre nicht behinderten Altersgenossen: Flirt, Freundschaft, Liebe, Partnerschaft, Zärtlichkeit, Geborgenheit, Leidenschaft. Sie haben die gleichen Grundbedürfnisse wie andere Menschen auch.

Im Umgang mit der Sexualität geistig behinderter Menschen gibt es jedoch immer noch viele Unsicherheiten.

Sexuelle Selbstbestimmung

Im Grundgesetz Artikel 2 steht: „Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“
Das heißt, Menschen mit geistiger Behinderung dürfen ihre Persönlichkeit entfalten, sie dürfen Beziehungen eingehen, bei entsprechender Geschäftsfähigkeit heiraten, auch wenn Eltern und Betreuende – sowohl die gesetzlichen wie die MitarbeiterInnen in Einrichtungen - dagegen sind. Menschen mit geistiger Behinderung haben ein Recht auf eigene Kinder. Niemand darf sie daran hindern, gleichgeschlechtlich zu lieben und eine gleichgeschlechtliche Ehe einzugehen.

Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung schließt das Recht auf Schutz vor sexuellem Missbrauch ein. Immer noch gehen Kriminologen davon aus, dass die Zahl sexueller Übergriffe bei behinderten Menschen höher ist als bei nicht behinderten.

Hilfen und Anlaufstellen

Mit der Umsetzung der im Gesetz festgeschriebenen Rechte tun sich alle schwer: die Behinderten, die Eltern, die Betreuenden, die MitarbeiterInnen in den Einrichtungen und schließlich der Gesetzgeber selber.

Unterstützung, Informationen und Hilfsangebote kann es bei verschiedenen Institutionen geben. Viele von ihnen bieten mittlerweile auch im Internet Angebote in leichter Sprache an, die sich mit dem Thema Sexualität auseinandersetzen

Viele pro familia-Einrichtungen bieten besondere Angebote für Menschen mit Behinderungen. Sie beraten Eltern zum Umgang mit der Sexualität ihrer behinderten Kinder, haben besondere sexualpädagogische Angebote für Jugendliche mit geistiger Behinderung oder bieten medizinische Informationen und Sprechstunden für Menschen mit geistiger Behinderung an. Details entnehmen Sie bitte dem Faltblatt Sexualität und Behinderung. Dienstleistungsangebot.

Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte e. V.
Kirchfeldstraße 149
40215 Düsseldorf
Tel.: 02 11 / 3 10 06-0

Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e. V.
Brehmstraße 5-7
40239 Düsseldorf
Tel.: 02 11 / 6 40 04-0
www.bvkm.de

Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung
Raiffeisenstraße 18,
35043 Marburg
Tel.: 0 64 21 / 491-0
www.lebenshilfe.de

Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland e.V. (ISL)
Kölnische Str. 99, 34119 Kassel
Tel.: 05 61 / 7 28 85-46/-47, Fax: 05 61 / 7 28 85-58
www.isl-ev.de

Bundesverband Kleinwüchsiger Menschen und ihre Familien e.V.
Hillmannplatz 6, 28195 Bremen
Tel.: 04 21 / 50 21 22, Fax: 04 21 / 50 57 52

Deutscher Behindertenrat (DBR)
Aktionsbündnis der deutschen Behindertenverbände
mit jährlich wechselndem Sitz des Sekretariats
www.deutscher-behindertenrat.de

Weibernetz e.V. – Bundesnetzwerk von FrauenLesben und Mädchen mit Beeinträchtigung
Kölnische Str. 99, 34119 Kassel
Tel.: 05 61 / 7 28 85-85, Fax: 05 61 / 7 28 85-53
www.weibernetz.de

Mensch zuerst. Netzwerk People First Deutschland (www.people1.de)

Auf www.profamilia.de/leichte-sprache halten wir umfangreiche Informationen über Partnerschaft, Sexualität und Verhütung sowie über pro familia in Leichter Sprache bereit. Darüberhinaus gibt es noch die folgenden Angebote:

pro familia Landesverband Hessen

Julia und Peter. Aufklärungsbroschüren in einfacher Sprache. 5 Bände.

Film Liebe und so Sachen. Ein Liebesfilm, der aufklärt und Spaß macht.

pro familia Landesverband Sachen

Info-Broschüre zur Menstruation in Leichter Sprache, (PDF, Achtung, groß: 12,18 MB)

Info-Broschüre zum Besuch beim Frauenarzt in Leichter Sprache, (PDF, 1,65 MB)

pro familia Landesverband Schleswig-Holstein

Newsletter Liebe und Sex in Leichter Sprache, zum Lesen als PDF - zum Anhören als Audio-Datei

pro familia Flensburg

Bumsfallera - der Podcast über Liebe, Sex und so Sachen

pro familia Lübeck

Jule und Hannes - eine Liebesgeschichte in Leichter Sprache. Als Heft oder Video