Auffällige Befunde nach PND

Den allermeisten Frauen kann nach der Durchführung vorgeburtlicher Untersuchungen ein unauffälliger Befund mitgeteilt werden.

Die Wartezeit auf den Befund kann aber selbst in diesem Fall sehr belastend sein. Auch in dieser Zeit können Sie sich durch eine Schwangerschaftsberatungsstelle unterstützen lassen. Beratung kann Ihren Wege aufzeigen, mit der Situation umzugehen.

Diagnoseschock

Es besteht jedoch immer die Möglichkeit, dass sich bei  in der Untersuchung Auffälligkeiten beim Kind zeigen, selbst wenn vorab keine besonderen Risiken vorlagen.

Das Basisrisiko für jegliche Art von Krankheiten, Fehlbildungen und oder Behinderungen Chromosomenstörungen liegt bei zwei bis vier 3 – 5  Prozent, die Chromosomenstörungen machen davon nur einen kleinen Teil aus.

Ein auffälliger Befund ist für die schwangere Frau und ihren Partner ein Schock. Es fällt ihnen schwer, überhaupt Informationen aufzunehmen und zu verarbeiten.

Nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz steht einer schwangere Frauen (und ihrem Partner) nach einem Befund eine fachübergreifende ärtzliche Beratung zu.

Außerdem muss die Ärztin oder der Arzt auch auf das Angebot der ergänzenden psychosozialen Beratung hinweisen und Sie auf Ihren Wunsch zu einer Beratungsstelle, Selbsthilfegruppe oder zu einem Behindertenverband vermitteln, und Sie erhalten schriftliches Informationsmaterial, das zu Ihrer Unterstützung von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung entwickelt wurde.

Für die schwangere Frau und ihren Partner gilt es in dieser Situation Antwort auf viele Fragen zu finden:

  • Wollen wir weitere Untersuchungen durchführen lassen?
  • Können wir uns vorstellen, ein Kind mit Behinderung zu bekommen?
  • Welche Therapien gibt es, wo erhalten wir Information zu der Erkrankung?
  • Wie würde sich unser Lebensentwurf verändern, wo könnten wir Unterstützung erhalten?
  • Kommt für uns ein Schwangerschaftsabbruch in Frage?

Bei der Klärung dieser und vieler anderen Fragen kann die psychosoziale Beratung in einer Schwangerschaftsberatung hilfreiche Unterstützung leisten.

Die Beratung ist nicht verpflichtend, sie kann aber in dieser schwierigen Situation helfen, den Schock zu verarbeiten und die nächsten Schritte zu planen.

Ob die Schwangerschaft fortgesetzt oder abgebrochen werden soll, ist eine ganz persönliche und freiwillige Entscheidung der Schwangeren oder des Paares. Es gibt niemals eine Verpflichtung zum Schwangerschaftsabbruch, auch dann nicht, wenn eine schwerwiegende Erkrankung festgestellt wird. Entscheidet sich die Schwangere für das Austragen des Kindes, so besteht die Möglichkeit der Begleitung und Vermittlung von Hilfsmöglichkeiten. Aber auch für Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen, kann eine Beratung sehr hilfreich sein.

Nach Paragraph 218a, Abs. 2, Strafgesetzbuch, kann eine Schwangerschaft im Rahmen einer sogenannten medizinischen Indikation ohne Fristbegrenzung straffrei abgebrochen werden. Eine medizinische Indikation liegt laut Gesetz vor, wenn:

"...der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann."

Es ist eine Drei-Tagesfrist vorgeschrieben, die der Arzt oder die Ärztin berücksichtigen muss, bevor er/sie die Bescheinigung über das Vorliegen der Indikation ausstellt. Diese Frist gilt nicht, wenn eine akute Gefahr für das Leben der Schwangeren besteht.

Der Arzt oder die Ärztin, der /die die Diagnose stellt, hat die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht, Sie über medizinische, psychische und soziale Fragen im Zusammenhang mit der möglichen Erkrankung des Kindes sowie über Unterstützungsmöglichkeiten zu beraten.

Außerdem muss der Arzt oder die Ärztin den Kontakt zu einer anerkannten Schwangerschaftsberatungsstelle, zu Selbsthilfegruppen oder Behindertenverbänden herstellen, wenn Sie damit einverstanden sind.

Das Gesetz enthält keine zeitliche Begrenzung der Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruchs. Es ist aber sehr wichtig zu wissen, dass ein Schwangerschaftsabbruch in manchen Kliniken schon nach der 14. Woche nicht mehr mittels Absaugmethode oder Ausschabung unter Narkose durchgeführt wird, sondern durch die Gabe von Wehenmitteln eine künstliche Fehlgeburt herbeigeführt wird.

Ein Sonderfall kann insbesondere dann vorliegen, wenn Frauen und Paare erst in einer sehr späten Schwangerschaftswoche von einer schwerwiegenden Erkrankung des Kindes erfahren. Dann ist ein Schwangerschaftsabbruch zwar rechtlich erlaubt, stellt aber alle Beteiligten vor eine schwierige Entscheidung.

Ein Abbruch durch die Einleitung der Geburt kann in diesen Fällen dazu führen, dass das Kind überlebt und zusätzliche Schäden durch die Frühgeburtlichkeit erleidet. Daher ist es nach der 24. Schwangerschaftswoche häufig so, dass die Ärzte die Geburtseinleitung nur dann durchführen, wenn zuvor ein Fetocid (Tötung des Ungeborenen) durchgeführt wurde. Hierbei wird ein Medikament durch die Bauchdecke der Mutter in das Herz des Kindes gespritzt, das zum Herzstillstand führt. Da Ärzte und Ärztinnen nicht verpflichtet sind, derartige Eingriffe durchzuführen, sind in den meisten Zentren Abbrüche nach der 24. Schwangerschaftswoche (nach dem ersten Tag der letzten Regel gerechnet) nur unter strengen (klinikinternen) Richtlinien möglich.

In einer solchen Situation kann es sehr sinnvoll sein, dass sich Frauen und Paare durch entsprechende Beratungsangebote unterstützen lassen, da davon auszugehen ist, dass sie einer erheblichen psychischen Belastung ausgesetzt sind.

Persönliche Beratung

Wenn Sie mehr wissen wollen oder Fragen haben, wenden Sie sich an eine Ärztin, einen Arzt oder eine pro familia-Beratungsstelle.

Hier stehen Ihnen ÄrztInnen, SozialarbeiterInnen, PsychologInnen und PädagogInnen als AnsprechpartnerInnen zur Verfügung.

Broschüre

Schlechte Nachrichten nach vorgeburtlicher Diagnostik des Vereins Psychosoziale Aspekte der Humangenetik e.V.