Das Implantat ist ein weiches, biegsames Kunststoff-Stäbchen, das am Oberarm unter die Haut geschoben wird. Es ist 4 cm lang und 2 mm dick. Aus dem Stäbchen wird permanent das Gestagen Etonogestrel freigesetzt. Dieser Wirkstoff ist auch in einigen Verhütungspillen enthalten.
Das Gestagen aus dem Stäbchen gelangt ins Blut. Als Hauptwirkung verhindert es den monatlichen Eisprung, außerdem verdickt es den Schleim im Gebärmutterhals.
Die Wirkung hält für drei Jahre an.
Zum Einsetzen schiebt der Arzt oder die Ärztin nach einer örtlichen Betäubung das Stäbchen mit einer speziellen Kanüle direkt unter die Haut, an der Innenseite des Oberarms. Das tut meist nur wenig weh. Das Stäbchen soll unter der Haut
gut zu tasten sein. Danach wird für 24 – 48 Stunden ein Druckverband angelegt, damit sich kein Bluterguss bildet.
Spätestens nach drei Jahren muss das Stäbchen entfernt oder gewechselt werden. Nach örtlicher Betäubung wird das Implantat ertastet und durch einen kleinen Schnitt von 2 – 3 mm herausgezogen. Das dauert meistens nur wenige Minuten, gelingt aber nicht immer gleich. Manchmal lässt sich das Implantat nur schwer entfernen oder es muss mit Ultraschall oder einer Magnet-Resonanz-Tomografie
(MRT) gesucht werden. Manchmal sind für das Entfernen eine Vollnarkose und ein größerer Hautschnitt notwendig.
Es gibt Frauen, bei denen das Stäbchen gar nicht mehr aufzufinden war.
Vorteile
Das Hormonstäbchen kann von Frauen angewendet werden, die das Hormon Östrogen nicht vertragen oder wegen erheblicher gesundheitlicher Risken nicht nehmen dürfen. Einnahmefehler wie bei der Pille sind ausgeschlossen. Dabei gehört das Stäbchen zu den sichersten Verhütungsmethoden (siehe Zuverlässigkeit). Im Vergleich zur Depot-Spritze kommt es nach dem Absetzen zu einer schnelleren Wiederherstellung der Fruchtbarkeit.
Nachteile
Das Hormonstäbchen gehört zu den teuersten Verhütungsmitteln. Die Monatsblutung wird oft unregelmäßig. Sie verspätet sich oder bleibt ganz aus. Es können leichte oder häufige Zwischenblutungen auftreten, die medizinisch jedoch unbedenklich sind. Manche Frauen klagen über Brustspannen, Kopfschmerzen, Stimmungsveränderungen oder sexuelle Unlust.
Zuverlässigkeit
Das Verhütungsstäbchen gehört zu den sichersten Verhütungsmethoden (siehe Pearl-Index). Voraussetzung für die Zuverlässigkeit ist die ausreichende Erfahrung der ÄrztInnen, die das Stäbchen einsetzen. In einigen Ländern, auch in Deutschland, gab es Berichte, dass es zu ungewollten Schwangerschaften kam, da das Hormonstäbchen nicht richtig eingesetzt war.
Die australische Gesellschaft der Allgemeinärzte rät allen Frauen, die korrekte Position ein paar Tage nach der Einlage zu überprüfen, indem sie das Stäbchen unter der Haut tasten.
Einige Medikamente wie z. B. Breitbandantibiotika, Johanniskraut , einige Antiepilektika und Psychopharmaka setzen die Verhütungswirkung des Verhütungsstäbchens herab. Wenn Sie Medikamente nehmen, informieren Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt darüber, dass Sie mit dem Hormonimplantat verhüten.
Zugänglichkeit
Das Hormonimplantat ist ein Medikament und muss nach gründlicher Untersuchung von einer Ärztin oder einem Arzt verschrieben, eingesetzt und entfernt werden.
Kosten
Nach der Gebührenordnung für ÄrztInnen soll das Hormonstäbchen bei gesetzlich krankenversicherten Frauen bis zum vollendeten 22. Lebensjahr von der Krankenkasse übernommen werden. Aus verschiedenen Gründen findet jedoch nur extrem selten eine Kostenübernahme statt. Erkundigen Sie sich daher vor der Einlage bei Ihrem Frauenarzt oder Ihrer Frauenärztin.
Das Hormonstäbchen kostet inklusive Einlage 300 bis 350 €. Für die Entfernung werden bis zu 50 € berechnet.
Sozialhilfeempfängerinnen und Bezieherinnen von Arbeitslosengeld II müssen alle Kosten der Verhütung selbst tragen. In einigen Gemeinden und Städten bestehen jedoch Ausnahmeregelungen. Es lohnt sich also vor Ort zu klären, ob nicht doch eine Kostenübernahme möglich ist.
Persönliche Beratung
Wenn Sie mehr wissen wollen oder Fragen haben, wenden Sie sich an eine Ärztin, einen Arzt oder eine pro familia-Beratungsstelle.
Hier stehen Ihnen ÄrztInnen, SozialarbeiterInnen, PsychologInnen und PädagogInnen als AnsprechpartnerInnen zur Verfügung.