Zielsetzung und Allgemeine Hinweise

Wer sich beruflich mit der Sexualität anderer Menschen befasst, muss neben hohem fachlichen Wissen sowie sexualpädagogischen und beraterischen Kompetenzen als Grundlagen seiner Arbeit auch Selbstreflexion, Selbsterfahrung und Supervision akzeptieren und bereit sein, sich entsprechend zu qualifizieren und fortzubilden.

Der pro familia Bundesverband unterhält für seine Fachkräfte ein Fort- und Weiterbildungsprogramm, in dessen Mittelpunkt Fragen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte stehen. Die Konzepte, die den Fort- und Weiterbildungsangeboten zugrunde liegen, sind praxisorientiert und gehen von einer Mischung aus Wissensvermittlung, themenzentrierter Selbsterfahrung und dem Einüben beraterischer Kompetenzen aus. In den rund 20 Fortbildungen pro Jahr werden nicht nur die eigenen Mitarbeitenden auf dem Gebiet der Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung qualifiziert. Auch allen anderen Fachkräften im gesundheitlichen und psychosozialen Bereich, die vergleichbare Aufgaben zu erfüllen haben, stehen die Angebote in der Regel offen.

Das Fortbildungsprogramm des pro familia Bundesverbands steht internen und externen Fachkräften offen (außer Online-Beratung, Fortbildung für Leitungspersonal und Grundkurs für neue MitarbeiterInnen).

Die Ausschreibungen der Fortbildungen werden halbjährlich (15. April und 15. September) auf der Website veröffentlicht. Die und pro familia Landesverbände erhalten eine Information über die aktuellen Ausschreibungen, die sie an die einzelnen pro familia Einrichtungen weitergeben.

Gleichzeitig werden Ausschreibungen an zahlreiche andere Beratungsverbände versandt. Wer nicht bei pro familia arbeitet und sich für die Fortbildungsausschreibungen interessiert, kann sich jederzeit an fortbildung@profamilia.de wenden.

Anmeldungen werden ausschließlich online über das Online-Anmeldesystem der Webseite akzeptiert. 

Folgende Informationen finden Sie in der jeweiligen Ausschreibung einer Fortbildung:

  • Die Höhe des Teilnahmebeitrags
    Mit dem jeweiligen Teilnahmebeitrag sind die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (ausgenommen Getränke) abgedeckt. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass alle Teilnehmenden einer Fortbildung in der von pro familia gebuchten Tagungsstätte wohnen. Nicht inkludiert im Teilnahmebeitrag sind die Fahrtkosten, diese werden nicht erstattet (Ausnahme: pro familia Grundkurs für neue haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende). Dies gilt nicht für Online-Veranstaltungen.
  • Zulassungsvoraussetzungen
    Diese richten sich nach den fachlichen Voraussetzungen des jeweiligen Arbeitsfeldes und sind in der Ausschreibung für die Fortbildung beschrieben. Für die meisten Fortbildungen ist eine abgeschlossene (Fach-)Hochschulausbildung in der Sozialarbeit, Pädagogik oder Psychologie oder eine vergleichbare Qualifikation oder eine abgeschlossene Ausbildung als Ärztin/Arzt oder Hebamme erforderlich.
  • Kriterien für die Platzvergabe
    Aufgrund des hohen Qualifizierungsbedarfs stehen leider nicht immer so viele Fortbildungsplätze zur Verfügung, wie wir Anmeldungen erhalten. Die Anzahl der Teilnehmenden ist aus Gründen der Qualitätssicherung begrenzt. Hier können Sie die Kriterien der Platzvergabe nachlesen.


Die Teilnahmebescheinigung wird erst nach Eingang des Teilnahmebeitrags und am Ende der Fortbildung ausgehändigt (bei mehrteiliger Fortbildung nach dem letzten Fortbildungsteil).

Hinweise sind in einem Merkblatt für Teilnehmende zusammenfasst.

Zu- und Absagen werden erst nach Ende der Anmeldefrist und Durchsicht aller eingegangenen Anmeldungen erteilt.

  1. Absagen sind grundsätzlich nur an den Veranstalter, also den pro familia Bundesverband zu richten.
  2. Absagen vor Ablauf der Anmeldefrist sind kostenfrei.
  3. Bei Absagen nach Erhalt der Zulassung zu einer Fortbildung bis zum 14. Tag vor Kursbeginn (Eingang der Absage beim pro familia Bundesverband) beträgt die Ausfallgebühr 50 Prozent.
  4. Bei Absagen innerhalb 14 Tage vor Kursbeginn ist der volle Teilnahmebeitrag zu zahlen. In Ausnahmesituationen und nach Rücksprache jedoch nur 50 Prozent.
  5. Wenn der freigewordene Platz neu besetzt werden kann, fällt für den/die ursprüngliche Teilnehmende/n nur eine Bearbeitungsgebühr von 20 Prozent des Teilnahmebeitrages an.
  6. Bei Absagen zur Teilnahme am pro familia Grundkurs für neue Mitarbeiter*innen innerhalb 14 Tage vor Kursbeginn entstehen Bearbeitungsgebühren von 50 €, wenn der Platz nicht neu besetzt werden kann.
  7. Bei krankheitsbedingten Absagen einer Fortbildung entstehen bei Vorlage eines ärztlichen Attestes keine Kosten, sofern das Tagungshaus keine Übernachtungskosten in Rechnung stellt. Sollten dem pro familia Bundesverband Stornokosten berechnet werden, müssen diese von der/dem Teilnehmenden übernommen werden.
  8. Für die Teilnahme einer Ersatzperson ist Rücksprache mit dem pro familia Bundesverband erforderlich.